Bundeskanzleramt in Berlin
Konzept „nicht anwendbar“

Bundesregierung lehnt Wiedergutmachung für ehemalige Kolonien ab

Berlin  ‐ Seit langem wird über Konsequenzen aus Deutschlands kolonialer Vergangenheit diskutiert. Weil es damals kein Völkerstrafrecht gab, gibt es heute laut Bundesregierung keinen Anspruch auf Entschädigung.

Erstellt: 16.08.2025
Aktualisiert: 03.09.2025
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Die Bundesregierung will zwar die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit vorantreiben, lehnt Wiedergutmachungszahlungen aber ab. Dies geht aus Antworten auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, aus denen der „Tagesspiegel“ (Samstag) zitiert. Demnach beruft die Regierung sich darauf, dass es zum Zeitpunkt der Gewalttaten noch kein Völkerstrafrecht gab. Das Konzept der Wiedergutmachung sei daher im Zusammenhang mit der kolonialen Vergangenheit Deutschlands nicht anwendbar.

Stattdessen verwies die Regierung nach den Informationen der Zeitung auf das Angebot, 1,1 Milliarden Euro an Namibia zu zahlen. Der Großteil der Summe werde aber für ein Entwicklungs- und Wiederaufbauprogramm bereitgestellt; ein Betrag von 50 Millionen Euro sei für Versöhnungsprojekte gedacht.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Awet Tesfaiesus sagte, diese Argumentation reproduziere koloniale Hierarchien. „Es kann nicht unser Anspruch sein, uns hinter formaljuristischen Argumenten zu verstecken – gerade nicht in einer Republik, deren Grundgesetz die unantastbare Menschenwürde ins Zentrum ihrer Staatlichkeit stellt“, sagte Tesfaiesus dem „Tagesspiegel“.

Auch der Historiker Jürgen Zimmerer von der Universität Hamburg kritisierte die schwarz-rote Koalition. „Diese Regierung interessiert sich nicht für das koloniale Erbe“, zitierte die Zeitung den Wissenschaftler.

KNA

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